Die EU-ECHA plant, sieben besonders besorgniserregende Stoffe in die Liste der zugelassenen Stoffe aufzunehmen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat der Europäischen Kommission am 5. Februar 2018 vorgeschlagen, sieben besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in die Liste der zugelassenen REACH-Stoffe (Anhang XIV) aufzunehmen, davon zwei Stoffe mit reproduktionstoxischen Wirkungen, weitere fünf sind persistent, bioakkumulativ und toxisch (PBT) bzw. persistent und bioakkumulativ (vPvB).
Die sieben hinzuzufügenden SVHCs sind die folgenden:
Stoffe, die zur Liste der zugelassenen Stoffe hinzugefügt werden, dürfen nach dem Ablaufdatum nicht mehr verwendet werden, es sei denn, sie sind von der Verwendung ausgenommen oder zugelassen. Wird der Antrag vor dem spätesten Antragstermin gestellt, kann der Antragsteller den SVHC auch nach dem Ablauftermin und vor einer Entscheidung der Europäischen Kommission weiterhin verwenden. Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender können eine Zulassung der entsprechenden Stoffe beantragen.
Betroffene Unternehmen werden daran erinnert, die Aktualisierung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung zu beachten und flexibel zu reagieren, um späteren Handelsrisiken wirksam vorzubeugen.